arbeitsrecht im offentlichen dienst individual un
, den Urlaub zu genehmigen, wobei dienstliche Belange berücksichtigt werden. Urlaubsansprüche verfallen in der Regel nach 24 Monaten, sofern keine längere Frist tariflich geregelt ist. 3. Sonderurlaub und Freistellungen Für besondere Anlässe (z.B. Eheschließung, Todesfall im Familienkreis) Mut